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29.03.2012: Bundestag hat drastische Kürzungen abgesegnet

Wie zu erwarten hat der Bundestag mit der Mehrheit der CDU und FDP Stimmen die Änderungen des EEG angenommen. Am 11. Mai wird noch der Bundesrat über das Gesetz beraten, da dieser jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, ist die Angelegenheit so gut wie durch.

09.03.2012: Trendanalyse der Preise für Photovoltaik deutet auf weiteren Ausbau trotz EEG-Kürzung hin

Am 6. März 2012 wurde vom Bundestag eine erneute starke Reduktion der EEG-Vergütung für Photovoltaik zum 1. April 2012diskutiert. Mit dieser Kürzung soll einem weiterhin starken Zubau, wie er in den Jahren 2010 und 2011 und auch nach derNovellierung zum Jahreswechsel 2012 in den ersten 2 Monaten zu beobachten war, entgegengewirkt werden. Der sogenannte Zubaukorridor für Photovoltaik im Rahmen des EEG sah einen jährlichen Ausbau von 3 GW vor. Dieser wurde in denJahren 2010 und 2011 deutlich überschritten.

Für die Überlegungen in diesem Papier werden Anlagen bis 10 kW betrachtet. Die geplante Anpassung des EEG umfasst fürPV-Anlagen bis zu 10 kW folgende Punkte:

- Reduktion der Einspeisevergütung auf 19,5 ct/kWh
- Keine Vergütung des Eigenverbrauchs
- Begrenzung der vergüteten Einspeisung auf 85 %
- ab Mai 2012: Monatliche Degression der Vergütung um 0,15 ct/kWh
- Anpassung des Zubaukorridors

Die Höhe der Kürzung um 20,2 % von 24,43 auf 19,5 ct/kWh (bei 30 % Eigenverbrauchsvergütung sogar von 26,4 ct/kWhauf 19,5 ct/kWh und somit 26,2 %) wird von Verbänden und einigen politischen Akteuren als zu stark angesehen. Dazuwerden im Folgenden einige Rechenbeispiele und historische Daten dargestellt, die vermuten lassen, dass auch mit dergeplanten Novellierung ein weiterer Ausbau möglich und wahrscheinlich erscheint.

Unter dem Begriff Netzparität versteht man, dass die Photovoltaik zu gleichen oder niedrigeren Kosten Strom erzeugen kannim Vergleich zum Bezugspreis für private Endkunden in Deutschland. Mit der Reduktion auf 19,5 ct/kWh ? einem Wertdeutlich unter dem Strombezugspreis von 22 bis 24 ct/kWh (Arbeitspreis) für private Endkunden ? wird deutlich, dass dieNetzparität erreicht ist. Diese Tatsache ist bei der Bewertung der Höhe der EEG-Vergütung zu berücksichtigen. Für denprivaten Betreiber einer PV-Anlage ist es somit sinnvoll, möglichst viel des in der PV-Anlage erzeugten Stroms selbst zuverbrauchen da er dabei je Kilowattstunde etwa 23 ct einspart, für die Einspeisung hingegen nur 19,5 ct vergütet bekommenwürde. Bereits vor Erreichen der Netzparität wurde der Eigenverbrauch durch eine Zusatzvergütung für Eigenverbrauch inHöhe von 8,05 ct/kWh besser gestellt /BNETZA-06 11/.

Simulationen zeigen, dass typische private Haushalte in Einfamilienhäusern mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh undeiner PV-Anlage von 4,5 kWPeak durch die gegebene Gleichzeitigkeit von PV-Erzeugung und Verbrauch 30 % des PV-Stromselbst verbrauchen können, ohne dass dafür Lastverschiebungen oder Speichersysteme notwendig sind. Der finanzielle Vorteilje erzeugte Kilowattstunde PV-Strom liegt somit nach der geplanten Kürzung bei 70 % EEG-Vergütung von 19,5 ct/kWh und30 % Stromkostenersparnis von 23 ct/kWh, bei 20,55 ct/kWh.

alle Infos als PDF zum Download: >> Neues EEG und Eigenverbrauch.pdf

Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da: info@sonnenstrombatterie.de